Unternehmensorganisation
Organisationsform
Die Organisation der BAO eG besteht gemäß dem Genossenschaftsgesetz aus:
der Generalversammlung: einmal jährlich
den Genossenschaftlern: als Mitglieder der Genossenschaft mit je einem Stimmanteil je Mitglied,
dem Vorstand: bestehend aus 3 durch den Aufsichtsrat gewählten Mitgliedern der Genossenschaft. Zusammengesetzt aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Stellvertreter.
dem Aufsichtsrat: bestehend aus 3 durch die Generalversammlung gewählten Mitgliedern der Genossenschaft. Zusammengesetzt aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Stellvertreter.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das „Parlament der Genossenschaft”. Sie hat Rechte, die ihr unentziehbar sind und die ausschließlich von ihr ausgeübt werden können. Sie ist im Einzelnen zuständig für
Satzungsänderungen, Erhöhung und Zerlegung von Geschäftsanteilen, Festsetzung der Modalitäten für Einzahlungen auf den Geschäftsanteil (§§ 22 I, 50, 87a GenG), Pflichtbeteiligungen mit mehreren Genossenschaftsanteilen, Festsetzung der Höchstkreditgrenze (§ 39 GenG), Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung Jahresfehlbetrages, Deckung des Jahresfehlbetrages, Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Wahl, Amtsenthebung (§ 24 Abs. 3 S. 2 und § 36 Abs. 3 S. 1)) und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder (§ 36 Abs. 1 GenG) und Entlastung von Aufsichtsrat
Auflösung (§78 Abs. 1 GenG), deren Fortsetzung nach Auflösung (§ 79 a GenG) , Verschmelzung, Umwandlung der Genossenschaft in andere Rechtsformen,
sowie Führung von Prozessen gegen den Vorstand, Entscheidungen über Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung u.a.
Die Einberufung der General-/Vertreterversammlung erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand, wobei bei Wahlen und Beschlüssen das Mehrheitsstimmrecht gilt.
Jedes Genossenschaftsmitglied hat unabhängig von seinen Anteilen genau ein Stimmrecht.
Vorstand
Der Vorstand ist ein zwingender und neben der Generalversammlung der wichtigste Teil der Genossenschaft. Ohne diese beiden, ständigen Organe kann und darf die Genossenschaft nicht existieren. Daher ist jede Veränderung, die das Vorstandsamt betrifft, beim Registergericht anzuzeigen, vgl. § 10 Abs. 1 GenG.
Vorstand der BAO eG wird durch den Aufsichtsrat gewählt.
Zusammensetzung des Vorstandes der BAO eG:
Vorstandvorsitzender
Schriftführer
Stellvertreter
Aufgaben des Vorstands der BAO eG:
Vertretung der Genossenschaft gegenüber Dritten (§ 24 Abs. 1 S. 1 GenG)
Einberufung der Generalversammlung (§ 44 GenG)
Eigenverantwortliche, ordentliche Geschäftsführung (§ 34 Abs. 1 GenG).
Andere Aufgaben, welche ausdrücklich durch die Satzung und Geschäftsordnung zugewiesen werden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, die von der General-/Vertreterversammlung zu wählen sind. Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt mit der Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder; seine Amtszeit kann durch Satzung bzw. durch Beschluss der General-/Vertreterversammlung festgelegt werden.
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der BAO eG:
Vorsitzender
Schriftführer
Stellvertreter
Aufsichtsratsmitglied
Aufgaben des Aufsichtsrates der BAO eG:
Überwachung des Vorstandes (§ 38 GenG): Dazu gehören Prüfungsaufgaben wie die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Jahresüberschusses.
Vertretung der Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern (§ 39 GenG): Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich immer dann, wenn die Vertretung durch den Vorstand einen Interessenkonflikt, also eine Befangenheitssituation für die
Vorstandsmitglieder hervorrufen würde.
Anstellung des hauptamtlichen Vorstandes und die Erteilung einer Prokura.
Genossenschaftsmitglied
Die Genossenschaft ist eine Rechtsform mit einer „offenen Mitgliedschaft“. Das bedeutet, dass ohne Änderung der Satzung oder Eintragung beim Genossenschaftsregister neue Mitglieder aufgenommen werden können. Dies erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung durch einen Beschluss der Genossenschaft. Mit der Aufnahme verpflichten sich die Mitglieder einen Beitrag zum Eigenkapital der Genossenschaft zu leisten, durch die Einzahlung von Geld auf den in der Satzung festgelegten Geschäftsanteil.
Rechte des Genossenschaftsmitglieds der BAO eG:
Nutzung der Leistungen der Genossenschaft,
Teilnahme an der Generalversammlung, Einberufung der Generalversammlung oder die Ankündigung von Beschlussgegenständen zusammen mit einemZehntel der Mitglieder,
Einsichtnahme in: den Jahresabschluss und den Bericht des Aufsichtsrats, das zusammengefasste Prüfungsergebnis, das Protokoll der Generalversammlung und die Mitgliederliste.
Mit der Mitgliedschaft sind insbesondere folgende Pflichten verbunden:
Zahlungen auf die Anteile und ggf. des Eintrittsgeldes und
Einhaltung der Satzung der Genossenschaft, der von den Organen der Genossenschaft gefassten Beschlüsse (Duldungspflicht).
Standort
Der Standort der Genossenschaft liegt in der Stadt Oebisfelde.
Die Nähe zu den potentiellen Genossenschaftlern der Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen als Hauptkunden der Genossenschaft gab den entscheidenden Ausschlag zur Wahl des Standortes.
In den Räumlichkeiten der Brose GbR hat die Genossenschaft Möglichkeiten für Meetings, Telefonkonferenzen und Sitzungen. Die Brose GbR stellt diesen Service kostenlos zur Verfügung.
Postadresse lautet:
BAO eG
Gewerbegebiet West 3
39646 Oebisfelde

Unternehmensprofil
Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitglieder
Kein Mitglied kann ausgeschlossen werden von den Vorteilen wie z.B. einer Förderung. Es müssen nicht alle die genau gleichen Vorteile, Förderungen, Vergünstigungen etc. bekommen. Aber es muss allen Mitgliedern angeboten werden.
Demokratie-Prinzip
Die Genossenschaft wird demokratisch durch die Generalversammlung geführt. Alle entscheiden zusammen. Es kann aber z.B. demokratisch entschieden werden in der Satzungsgestaltung, dass Aufgaben an Vorstände, Bevollmächtigte oder externe Personen abgegeben werden.
Prinzip der Gemeinsamkeit
Was einer alleine nicht kann, können aber zwei oder drei oder sieben zusammen!
Gemeinsam will die Genossenschaft Energieprojekte für jedes Genossenschaftsmitglied ermöglichen.

